photovoltaik_schnee.gif Photovoltaik-Anlagen erzielen drei Viertel ihres Jahresertrags im Sommer. Das liegt am stärkeren und längeren Lichteinfall und dem Winkel der Sonnenstrahlung. Trotzdem dürfen auch die Ertragsmöglichkeiten in den Wintermonaten auf keinen Fall unterschätzt werden.

Die Leistung könne auch im Zeitraum von Oktober bis Februar Spitzenwerte erreichen, wenn die Voraussetzungen stimmen, berichtet die Karma Werte GmbH (Graz, Österreich) in einer Pressemitteilung.

Das Hauptkriterium für ertragsstarke Wintermonate ist vor allem die Ausrichtung und der Montagewinkel der Anlage. Hier gilt: Je steiler der Winkel und je südlicher die Ausrichtung, desto besser das Ergebnis. Durch den flacheren Stand der Wintersonne wird ein Neigungswinkel von 30 Grad und mehr empfohlen. Zusätzlich ist die Orientierung nach Süden, genauso wie auch im Sommer, am effizientesten.

Schnee auf PV-Modulen: Kein Grund zur Sorge

Schneebedeckte Module sorgen bei Anlagenbesitzern nicht unbedingt für Freude. Dass eine Schneedecke den Ertrag verhindere, sei jedoch ein Mythos: „Tatsächlich ist es so, dass das UV-Licht eine bis zu 15 cm dicke Schneedecke durchdringt. Sobald das Licht auf die Module trifft, wird Spannung erzeugt, und die Module erwärmen sich. Der Schnee rutscht bei ausreichender Modulneigung problemlos ab“, erklärt Alexander Schauer, Geschäftsführer der Karma Werte GmbH.

    „Auf eine Räumung der Anlagenfläche kann daher verzichtet werden. Zusätzlich ist von einer Beseitigung des Schnees in Eigenregie ohnehin dringend abzuraten, da hohe Verletzungsgefahr besteht.“

    Winterkälte erhöht den Wirkungsgrad der Module

    Der Produktionsausfall der schneebedeckten PV-Anlagen liege real nur im einstelligen Prozentbereich. Hierzu kommt, dass die Winterkälte den Wirkungsgrad der Module erhöht. Grundsätzlich steigt der Ertrag laut Karma Werte um etwa 4 % pro 10 Grad Temperaturabnahme.

    Gerade für den erhöhten Eigenbedarf im Winter böten Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit intelligenten Steuergeräten interessante Möglichkeiten, betont das Unternehmen. Mit dem Energieregler „Smartfox“ beispielsweise könne die Versorgung der Verbraucher im Haushalt an den jahreszeittypischen Bedarf angepasst werden. So werde die Effizienz der Photovoltaik-Anlagen auch im Winter maximiert.

07.12.2014 | Quelle: Karma Werte GmbH | solarserver.de © Heindl Server GmbH

Newsletter Picture Eigenverbrauchsumlage soll mit Einspeisevergütung verrechnet werden

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle der genannten Ausgleichsmechanismusverordnung (»Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen«) beschlossen und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Die Verordnung regelt die Vermarktung von EEG-Strom durch die Übertragungsnetzbetreiber. Sie soll darüber hinaus künftig auch die Erhebung der Umlage auf Eigenverbrauchsstrom klären. Die Eigenverbrauchsumlage ist laut EEG für alle seit dem 1. August in Betrieb gegangenen Anlagen oberhalb der »Bagatellgrenze« zu erheben. Die laut Gesetz hierfür zuständigen Übertragungsnetzbetreibern hatten wegen der Unklarheiten zum konkreten Vorgehen die Erhebung aber einstweilen ausgesetzt und zur Begründung auf die im EEG vorgesehene, aber noch nicht erlassene Verordnung verwiesen. Gemäß der Kabinettsvorlage soll nun anstelle der Übertragungsnetzbetreiber stets derjenige Netzbetreiber die Umlage erheben, an dessen Netz die betreffende Anlage angeschlossen ist – in der Regel also der Verteilnetzbetreiber. Da dieser auch für die Auszahlung der Einspeisevergütungen zuständig ist, soll er in allen Fällen, in denen eine Anlage sowohl zum Eigenverbrauch als auch zur Einspeisung genutzt wird, die entsprechenden Beträge miteinander verrechnen können. Die Verteilnetzbetreiber hatten ihre Einbeziehung in die Umlageabrechnung im Vorfeld als »systemwidrig und nicht verursachungsgerecht« kritisiert. © PHOTON

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